Willkommen

Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten aus dem Allgemeinen Zivilrecht (Streitigkeiten zwischen Bürgern) insbesondere auch auf den Gebieten des Verkehrs-, Wirtschafts-, Kauf-, Miet- und Arbeitsrechts bundesweit und übernehme im Einzelfall auch internationale Mandate.

Fachgebiete

Verkehrsrecht

Meine Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht umfasst:

  • Unfallrecht (Sach- und Personenschadensrecht)
    Was viele nicht wissen: Der Gegner trägt sämtliche Anwaltskosten, wenn er den Unfall verursacht hat.
  • Ordnungswidrigkeiten bzw. Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit, Fahrerflucht, etc.)
  • Verkehrsvertragsrecht (Autokauf , Leasing, etc.)
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Verkehrsversicherungsrecht (Ansprüche gegen Haftpflicht-, Kasko- und/oder Rechtsschutzversicherer)

    weitere Informationen zu meinem Fachgebiet Verkehrsrecht

Kaufrecht

Autokauf, Grundstückskauf, eBay-Kauf etc.

Zum Kaufvertragsrecht gehören sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf eines Gegenstandes entstehen können. Der Gegenstand kann sowohl ein mobiler Gegenstand (Radio, PKW, Kleidungsstücke) als auch ein immobiler Gegenstand (Wohnung, Grundstück) sein. Zu den Rechtsfragen gehören unter anderen das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages, Mangelgewährleistung wie Minderung, Rücktritt und Schadensersatzansprüche, arglistige Täuschung, Verjährung, Garantie, Lieferung des Gegenstandes, Zahlung oder Verjährung.

Arbeits und Wirtschaftsrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Kündigungsverfahren, Abmahnungen
  • Lohn – und Fortzahlungsansprüche
  • Überstunden, Urlaub, Umsetzung, Versetzung
  • Mutterschutz, Erholungsurlaub, Elternzeit
  • Betriebsratsbeteiligung und Mitbestimmung
  • Behindertenrechte im Arbeitsrecht

Vertragsgestaltungen aller Art

Vorliegend geht es um kautelarjuristische Tätigkeit zum Zwecke der Vermeidung potentieller Streitigkeiten durch das Gestalten und Abfassen klarer Regelungen in Vertragswerken. Das können Kaufverträge über Mobilien oder Immobilien, Arbeits- oder Gesellschaftsverträge ebenso sein, wie Miet-, Werk- oder Darlehensverträge. Es kommt  im wesentlichen auf die Ermittlung des übereinstimmenden Willensgehaltes beider oder aller am Vertrag beteiligten Parteien an unter Aufklärung von Risiken und Chancen bei Einbeziehung aber auch von Regelungsalternativen.

Erbrecht, Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht etc.

“Nach mir die Sintflut”… Oder?

Das Erbrecht regelt Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten.

Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen. Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Ich berate Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungs-problematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen – insbesondere Auslandskonten -, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.

Mietrecht- und Pachtrecht

auch Wohnraum- und gewerbliches Mietrecht

Ein Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Mietrecht und Pachtrecht. Dieses umfasst sowohl das gewerbliche Mietrecht als auch das Wohnraummietrecht. Das Mietrecht regelt zum Beispiel Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung.

Nachbarschaftsstreitigkeiten

“Was denken bloß die Nachbarn?”

Das kann einem ja eigentlich egal sein. Aber, ob man es will oder nicht: Zumindest die räumliche Nähe verbindet einen mit seinen Nachbarn auf unbestimmte, meist längere Zeit. Ein erhöhter Bedarf an Rechtsfrieden liegt damit auf der Hand. Deswegen gilt es für den Anwalt im Kern seiner Tätigkeit, Möglichkeiten auszuloten, schnelle, unbürokratische und auf Dauer angelegte Lösungsmöglichkeiten aufzuspüren und anzubieten. Das kann, muss aber bei weitem nicht immer, das gerichtliche Verfahren sein, sondern hier spielt sich die anwaltliche Tätigkeit vorwiegend im außergerichtlichen Bereich, durch direkte Verhandlungen mit der Gegenseite oder aber auch deren Vertreter ab. Denn Sie müssen auf Dauer mit Ihren Nachbarn in friedlicher Art und Weise, möglichst in Harmonie, leben.

Strafrecht

Beim Strafrecht geht es um die Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs gegen Betroffene, denen vorgeworfen wird, einen oder mehrere Staftatbestände des Strafgesetzbuches verwirklicht zu haben. Dabei stehen dem Staat unzählige Ermittlungsmethoden und ein übermächtiger Ermittlungsapparat zur Verfügung. Der Betroffene, dem eine Straftat vorgeworfen wird, steht diesem Vorwurf gegenüber aber erstmal alleine da. Zudem kennt der Betroffene oft seine verfassungsrechtlich geschützten Rechte nicht. Schon aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit ist es für den Betroffenen dringend geboten, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Das gilt umso mehr dann, wenn – wie so oft – sein Leben durch ein Strafverfahren eine nicht beabsichtigte Wendung zu nehmen droht.

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