Rechtsanwalt Gregor Schäfer

Ihr Anwalt für Erbrecht in Bremen und Umgebung

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht mit über 30 Jahren Berufserfahrung vertrete ich Sie in allen Fragen des Erbschaftsrechts.

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Anwalt Erbrecht

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Wie können wir Ihnen weiter­helfen?

Erbrecht Beratung

Lassen Sie sich für Ihren individuellen Erbschaftsfall beraten.

Testament gestalten

Lassen Sie Ihr Testament rechtssicher gestalten und vom Anwalt aufbewahren.

Erbrecht Ratgeber

Erhalten Sie einen Einblick ins Erbrecht und Antworten zu den häufigsten Erbrechts-Fragen.

Rechtsberatung im Erbrecht

Erbrecht Beratung in Bremen

Benötigen Sie anwaltlichen Rat und Rechtsvertretung im Erbrecht? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Bremen und lassen Sie Ihren Fall prüfen.

01 - Kontaktaufnahme

Meine Kanzlei erreichen Sie unter der Rufnummer 0421 / 17 17 14.

02 - Termin vereinbaren

Gemeinsam finden wir einen Termin für die Erbrecht Beratung.

03 - Beratungsgepräch

Ich nehmen mir die Zeit, um Ihnen mögliche Lösungswege aufzuzeigen.

Vorsorge über das Testament hinaus: Das GBPT-System

Neben der Testamentsgestaltung helfe ich meinen Mandanten mit drei weiteren (häufig vergessenen) Vorsorgemaßnahmen, die Sie rundum absichern.

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Generalvollmacht

Mithilfe der Generalvollmacht erlauben Sie einer Person, Ihre Entscheidungen für Sie in allen wichtigen Lebensbereichen in Ihrem Namen umzusetzen.

Betreuungsverfügung

Ohne Betreuungsverfügung entscheidet das Betreuungsgericht, wer Sie im Bedarfsfalle betreuen wird. Das können Berufsbetreuer mit entsprechender Kostenfolge sein. Meist ist es angenehmer, von einer nahestehenden Person betreut zu werden, der Sie vertrauen. Diese Person können Sie im Rahmen einer Betreuungsverfügung selbst festlegen - das Betreuungsgericht hat Ihren Wunsch zu berücksichtigen.

Patientenverfügungen

Es gibt verschiedene Meinungen, ob es sinnvoll ist, Menschen über einen langen Zeitraum künstlich an Geräten am Leben zu erhalten: Beispielsweise wissen wir nicht, ob Koma-Patienten leiden. Deswegen kann es sinnvoll sein, mithilfe einer Patientenverfügung selbst darüber zu entscheiden, ob Sie mithilfe von Geräten am Leben gehalten werden möchten.

Testament

Mithilfe des Testaments entscheiden Sie über den Verbleib Ihres Vermögens. Wenn das von der gesetzlichen Erbfolge abweichen sollte, müssen Sie dies in einem Testament festhalten. Dies muss nicht bei einem Notar beurkundet werden, sondern kann von jedem selbst handschriftlich erstellt werden. Wenn der letzte Wille tatsächlich auch in die Realität umgesetzt werden soll, dann muss das Testament korrekt erstellt sein. Viele selbst erstellte Testament haben leider Mängel, sodass der letzte Wille häufig nicht realisiert wird. Außerdem ist ein zuhause aufbewahrtes Testament nicht vor Fälschung, Vernichtung oder Änderung durch Dritte geschützt.

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Erbrecht Anwalt in Bremen

Seit über 30 Jahren setze ich mich für die Interessen meiner Mandanten ein. Meine Schwerpunkte liegen im Verkehrsrecht (Fachanwalt), Erbrecht sowie im Miet- und Versicherungsrecht.

Gregor Schäfer

Anwalt für Erbrecht in Bremen

Kunden­rezensionen

5 sterne
Rezension

"Am Ende der Verfahren ist genau das Ergebnis herausgekommen, welches ich mir erhofft hatte. Sehr freundlicher Umgang, ich habe mich durchgängig gut betreut und beraten gefühlt. Absolut zu empfehlen."

Swantje J.

5 sterne
Rezension

"Top Anwalt für Verkehrsrecht, hat mir schnell und unbürokratisch geholfen!"

Sebastian S.

5 sterne
Rezension

"Herr Schäfer weist ein hohes Maß an Professionalität auf, erklärt die Sachverhalte verständlich und ist schnell erreichbar, wodurch ich mich als Mandant stets gut beraten fühle. Deswegen kann ich ihn nur sehr weiter empfehlen."

Ju. Ja.

5 sterne
Rezension

"Zuverlässiger Verkehrsanwalt in Bremen, schnell, gut und erfolgreich in allen meinen Angelegenheiten. Sehr empfehlenswert!"

Piroska K.

5 sterne
Rezension

"Kompetent, schnell und sympathisch: Ich kann Herrn Schäfer 100% weiterempfehlen! Der erste Anwalt, der sich richtig Zeit nimmt und bei dem man merkt, dass ihm der Mensch hinter dem Auftrag wirklich wichtig ist."

Christian S.

5 sterne
Rezension

"Zuverlässiger Anwalt, schnell, gut und erfolgreich in allen meinen Angelegenheiten. Sehr empfehlenswert!"

Sybille S.

5 sterne
Rezension

"Sehr guter Rechtsanwalt kompetentes Auftreten. Ich bin schon zwei mal bzgl. Verkehrsrecht von ihm vertreten wurden und das gewünschte Ziel wurde erreicht. Kann man nur weiter empfehlen!"

Zoran K.

5 sterne
Rezension

"Herr RA Schäfer ist sehr engagiert, sehr freundlich, gut verständlich und souverän mir gegenüber aufgetreten.
Insgesamt bin ich sehr begeistert vom Ergebnis seiner Arbeit"

Ivonne L.

5 sterne
Rezension

"Ich kann Herrn Schäfer als Anwalt nur empfehlen. Hatte schon einige Verkehrsrecht-Angelegenheiten bei ihm und er hat mich in jeder sehr gut und erfolgreich beraten. Ich fühlte mich immer gut informiert und bin sehr zufrieden. Empfehlenswert!"

Annika N.

5 sterne
Rezension

"Kompetent, freundlich, Termine können kurzfristig gemacht werden. 2x zu 100% erfolgreich gewesen. Sehr empfehlenswert."

Eckhard D.

Erbrecht Ratgeber

Die wichtigsten Erbrechts-Grundsätze

Info: Die folgenden Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung und sind ohne Anspruch auf Aktualität dargestellt.

Die entscheidende Frage beim Erbrecht ist: Besteht ein Testament oder gilt die gesetzliche Erbfolge?

Besteht ein Testament, umgeht man die gesetzliche Erbfolge, wobei nur die Pflichtteile bestehen bleiben. Im Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen und andere Personen bedenken, die nicht zur Familie gehören.

"Erbfolge"

Die gesetzliche Erbfolge legt fest, wer in welcher Ordnung erbberechtigt ist. Es wird zwischen Erben 1. Ordnung, 2. Ordnung, 3. Ordnung etc. unterschieden.

"Pflichtteile"

Je nach Ordnung bestehen Pflichtteilsansprüche auf den Nachlass. Auch wenn Sie jemanden aus Ihrem Testament ausschließen möchten, stehen dieser Person möglicherweise Pflichtteile zu.

"Steuerliche Freibeträge"

Normalerweise muss ein Erbe versteuert werden. Der überlebende Ehegatte hat einen Freibetrag von 500.000,00 €, die Kinder des Erblassers jeweils von 400.000,00 €.

Die gesetzliche Erbfolge

Kein Testament, wer erbt? Die gesetzliche Erbfolge

Die Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad in Erben unterschiedlicher Ordnung unterteilt. Die gesetzliche Erbfolge ist einer der Hauptfaktoren, welcher über die Höhe des Erbanteils jedes Erben entscheidet.

Erben 1. Ordnung

Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers - dazu gehören Kinder, Enkel, Urenkel etc. (§1924 BGB)

Erben 2. Ordnung

Gesetzliche Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge - also meistens die Geschwister des Erblassers. (§1925 BGB)

Erben 3. Ordnung

Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (§1926 BGB)

Erben 4. Ordnung

Gesetzliche Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (§1928 BGB)

Wie berechnet sich die Höhe des Erb­anspruchs?

Die Höhe des Erbanspruchs für jeden Erben ergibt sich aus einer individuellen Berechnung unter Berücksichtigung folgender Faktoren:

1. Höhe des Nachlasses
2. Ordnungsgrad (1. Ordnung, 2. Ordnung, …)
3. Anzahl der Erben sowie deren Anteile

Haben mehrere Personen geerbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jeder Erbe hat einen Anspruch auf seinen Erbanteil. Der Erbanteil bestimmt sich nach der Anzahl der Miterben, seinem Ordnungsrang und der Höhe des Nachlasses.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Ist eine Rechtschutzversicherung für Erbrecht sinnvoll?

Ob eine Rechtschutzversicherung sinnvoll ist, sollte nicht nur im Hinblick auf erbrechtliche Angelegenheiten bewertet werden. Eine Rechtschutzversicherung umfasst meist mehrere Rechtsgebiete und ist individuell mit dem Versicherungsvertreter anzupassen. In diesem Zusammenhang kann man auch das Erbrecht mitversichern.

In aller Regel übernimmt dann ein Rechtschutzversicherer die Kosten bei einer Beratung im Erbrecht. Häufig ist dies durch Höchstbeträge gedeckelt, was man durch eine Anfrage bei seinem Versicherer klären kann. Gleichzeitig sollte man in Erfahrung bringen, ob der Rechtschutzversicherer auch die Kosten für die Gestaltung einer Patientenverfügung übernimmt.

Auch wenn die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung ein persönliche Entscheidung bleibt, empfehle ich diesen Versicherungsschutz in aller Regel.

Erbrecht Anwalts-Kosten: Lohnt es sich, einen Erbrechtsanwalt einzuschalten?

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht? Das berechnet sich entweder nach einer Honorvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz. Allgemein gilt, dass die Anwaltkosten relativ mit der Höhe des Gegenstandswertes steigen. Im Beratungsgespräch erfahren Sie die ungefähren Kosten für Ihren spezifische Angelegenheit.

Was kostet ein Testament beim Anwalt?
Die Kosten für ein Testament beim Anwalt sind abhängig von der Höhe des Nachlasswertes und des Umfanges der Gestaltung des Testamentes. Im Beratungsgespräch erfahren Sie die ungefähren Kosten für Ihren spezifische Angelegenheit.

Wie schließe ich jemanden aus meinem Erbe aus?

Sie können durch die Erstellung eines Testamentes einzelnde Personen aus Ihrer Erbfolge ausschließen. Allerdings können Pflichtteilsansprüche bestehen. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbrechts. Wenn jemand gesetzlich 20.000€ von Ihrem Erbe erhalten würde, verbleiben als Pflichtteilsanspruch 10.000€ - auch wenn Sie die Person testamentarisch ausgeschlossen haben.

Was mache ich bei dem Tod eines Verwandten?

Wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, stellt sich oft die Frage, ob dessen Nachlassangelegenheit geregelt werden muss und ob Sie persönlich von diesem Erbfall betroffen sind. Sie kommen möglicherweise als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter in Betracht. Gegebenenfalls sind Sie aber auch nur Vermächtnisnehmer. Ihre Rechtsposition und Erbanteile müssen also geklärt werden. Möglicherweise ist das Ausschlagen der Erbschaft für Sie von Vorteil. Diese Fragen können wir im gemeinsamen Gespräch klären.

Muss ich das Testament beim Anwalt aufbewahren?

Dazu besteht keine Pflicht, die Verwahrung beim Anwalt ist dennoch sinnvoll: Gerade in der heutigen Zeit sind familiäre Strukturen nicht ganz klar, sodass es auf eine klare und exakte Formulierung im Testament ankommt. Viele selbstgestaltete Testamente spiegeln daher nicht wider, was der Testierende letztlich gewollt hat. Damit der letzte Wille auch Realität wird, stelle ich die Rechtswirksamkeit sicher. Je nach Absprache verwahre ich das Testament und bin für die Eröffnung des Testamtents zuständig. Durch die Verwahrung Ihres Testaments beim Anwalt ist Ihr Testament vor Änderung, Fälschung oder Vernichtung geschützt. Allein dadurch werden eine Vielzahl möglicher Streitigkeiten vermieden.

Vereinbaren Sie einen Besprechungs­termin für Ihre Erbrechts­angelegenheit

Sie möchten sich im Erbrecht beraten lassen und einen Besprechungstermin vereinbaren? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

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